Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Firma Hygge Haus · Innenausbau & Haustechnik (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber") über Bau-, Renovierungs-, Sanierungs- und Handwerksleistungen im Bereich Innenausbau und Haustechnik.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Diese AGB gelten auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos ausführt.
Es gilt ergänzend die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B), soweit zwischen den Vertragsparteien vereinbart.
Ein Vertrag kommt wie folgt zustande:
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
Der Auftragnehmer erbringt folgende Leistungen im Rahmen von Bau- und Renovierungsprojekten:
Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag bzw. dem Leistungsverzeichnis. Zusätzliche Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, werden gesondert berechnet und bedürfen einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung.
Es gelten die im jeweiligen Vertrag vereinbarten Festpreise. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Die Zahlung erfolgt nach folgendem Meilensteinplan, sofern vertraglich nicht abweichend geregelt:
Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.
Die Ausführungsfristen werden im jeweiligen Vertrag festgelegt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Verzögerungen, die auf höherer Gewalt, ungünstigen Witterungsbedingungen, behördlichen Auflagen oder vom Auftraggeber zu vertretenden Umständen beruhen, verlängern die Ausführungsfrist entsprechend.
Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich über absehbare Verzögerungen und deren voraussichtliche Dauer informieren.
Für alle vom Auftragnehmer erbrachten Bauleistungen gilt eine Gewährleistungsfrist von 5 Jahren ab Abnahme, gemäß § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB.
Der Auftraggeber hat offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch bei der Abnahme, schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
Bei berechtigten Mängelansprüchen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers durch Beseitigung des Mangels oder durch Neuherstellung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Auftraggeber die gesetzlichen Rechte (Minderung, Rücktritt, Schadensersatz) geltend machen.
Die Gewährleistung entfällt, wenn der Mangel auf unsachgemäße Nutzung, Eingriffe Dritter oder vom Auftraggeber beigestelltes Material zurückzuführen ist.
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Auftragnehmer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen hat.
Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit bis zur Vollendung der Leistung kündigen (§ 648 BGB). In diesem Fall steht dem Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen und anderweitigen Erwerbs zu.
Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Vertragsparteien vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der vertraglichen Leistungserbringung und unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber ist — soweit gesetzlich zulässig — Berlin.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
Stand: Juni 2026 · Hygge Haus · Innenausbau & Haustechnik, Berlin